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Einstellungen anpassenDer Wirtschaftsrat der CDU e.V. begrüßt den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung für die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung. Als erster Verband setzte sich der Wirtschaftsrat bereits vor einigen Jahren für die staatliche Förderung von unternehmerischen Forschungsaufwand ein und trug erheblich dazu bei die Debatte anzustoßen. „Die Umsetzung der steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung stellt einen wichtigen und dringend notwendigen Aufbruch zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im internationalen Wettbewerb dar. Dies ist ein wichtiges und überfälliges Signal. Investitionen in Forschung und Entwicklung sind zentrale Rahmenbedingungen für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft“, erklärt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.
Der Kabinettsbeschluss enthält zentrale Forderungen des Wirtschaftsrates, wie das Einschließen von Auftragsforschung sowie den Ansatz eines hohen prozentualen Bruttolohnanteils für die Ermittlung des Bemessungsbetrags der steuerlichen Förderung. Auch der Umfang der Förderung in Höhe von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr sowie die Möglichkeit diese bereits dem Jahr 2020 zu nutzen, sind ein guter Einstieg in die Steigerung der Attraktivität des Forschungsstandorts Deutschland. Die Begrenzung auf Personalkosten von 2 Millionen Euro schließt kleine Unternehmen mit ein und ist ebenso wie die Etablierung der steuerlichen Forschungsförderung als zweite Säule neben der bestehenden Projektförderung als positiv zu bewerten.